Schleiermachers Konzept von praktischer Theologie

Von insgesamt 338 Paragraphen seiner Enzyklopädie widmet Schleiermacher dem dritten Teil, der praktischen Theologie, 52 Paragraphen, weniger als ein drittel aller Paragraphen, die er dem historischen Teil verleiht. Diesen letzten Teil wollen wir nun näher betrachten. Ich möchte anfangen mit einer kurzen Zusammenfassung des Sachverhaltes und es folgen danach einige Bemerkungen über die praktische Theologie in dieser Darstellung Schleiermachers. Ich werde auf den einzelnen Paragraph nicht eingehen, sondern nur einige Punkte nennen, die ich für wichtig halte. Beginnen wir gleich mit Schleiermachers Einordnung der praktischen Theologie in den Gesamtbau der Darstellung des theologischen Studiums.


1. Einordnung der Praktischen Theologie in den Gesamtbau des theologischen Studiums

Wie es im § 31 formuliert wird, teilt Schleiermacher die gesamte Darstellung des theologischen Studiums in drei großen Themen: philosophische, historische, und praktische Theologie. Zunächst ist es zu bemerken, daß er an deren Reihenfolge festhalten will, denn nach seiner Auffassung soll das Theologiestudium mit der philosophischen beginnen und mit der praktischen Theologie abgeschlossen werden. Er nennt die praktische Theologie den natürlichen Abschluß der Darstellung des Theologiestudiums. Nehmen wir diese Bemerkung Schleiermacher wahr, dann verstehen wir besser die wirkliche Bestimmung der praktischen Theologie im Zusammenhang mit der philosophischen und historischen.

Es ist offensichtlich, daß er für ein fruchtbares gegenseitiges Verhältnis zwischen den Ergebnissen der theologischen Forschung —gemeint natürlich der philosophischen bzw. historischen Theologie— und der Theorie der Leitung in der Kirche plädiert. Es muß in jedem vereint sein, schreibt er im §12 (vgl. auch § 314). Als leitendes Motiv gilt die immer reinere Darstellung der Idee des Christentums —oder in Schleiermachers Terminologie, der Kirchenleitung (vgl. § 313). Mit anderen Worten heißt das konkret: den Christen zum Ziel zu führen, nämlich dem Ausgleich zwischen den Unmündigen und den Mündigen in Sache der Idee des Christentums (vgl. ..). Daran nehmen nicht nur diejenigen, die die Verantwortung für die Kirchenleitung tragen, teil, sondern auch die Theologen, die sich auf die reine Wissenschaft beschränken wollen. Im weiten Sinn tragen sogar auch dazu bei die einfachen Gläubigen.

2. Zu genauer Bestimmung von Feldern der praktischen Theologie

Beträchten wir genauer den Gegenstand der praktischen Theologie. Mit dem Begriff selbst (praktischer Theologie) bezeichnet Schleiermacher ein Gebiet im theologischen Studium, in dem die Theorien aufgestellt werden müssen, wie die Gläubigen oder in seinem eigenen Wort "die Masse" theologisch richtig zum oben genannten Ziel geführt werden können. Die praktische Theologie hat die Aufgabe, die Technik von Kirchenleitung zu entwickeln und die Regeln dazu aufzustellen.

Solche Auffassung führt zur folgenden Bestimmung des Inhalts der praktischer Theologie, wie er im § 275 schreibt, Der Inhalt der praktischen Theologie erschöpft sich in der Theorie des Kirchenregiments im engeren Sinne und in der Theorie des Kirchendienstes. Zur Theorie des Kirchendienstes gehören die Fächer Liturgiewissenschaft (§ 280-288) einschließlich Homiletik (§ 284-285), die der erbauenden Tätigkeit dient, und die zur leitenden Tätigkeit dienenden Fächer: Katechetik (§ 291-296), Missionswissenschaft (§ 298), Pastoraltheologie (er nennt sie Seelsorge, § 299), und Sozialwissenschaft (§ 305-308). Außer des Kirchenrechtes finden wir die heutigen üblichen Fächer in diesem Teilungsschema.

Zu der Aufgabe der praktischen Theologie aber kommt unmittelbar eine Beschränkung hinzu. Aufgrund der Vielfalt der evangelischen Kirchengemeinschaften, die ja ihre eigene Besonderheit haben, gelingt es Schleiermacher nicht, der praktischen Theologie (besonders hinsichtlich des Kirchenregiments) eine volltiefgehende Aufgabe zuzusprechen. Sie kann nur allgemein die Theorien entwickeln und die Regeln aufstellen (vgl § 311). Weiteres wird jedem, der die Verantwortung für Kirchenleitung in bestimmter Kirchengemeinschaft trägt, überlassen. Schleiermacher nennt nur zwei folgende allgemeine Prinzipien: erstens, diejenigen, die für die Leitung in der bestimmten Kirchengemeinschaft Verantwortung tragen, sollen die für diese örtliche Gemeinde bestimmten Vorschriften beachten, und zweitens weiteres, wie die Leitung gestaltet wird, hängt von Begabungen und von Produktivität des jeweiligen Leitungsträgers ab. Im Hintergrund spielen sich hier die typisch evangelisch gewordenen Gegensätze von Ordnung und Freiheit, von Vorschriften und freiem Geist ab.

Anderer Grund für die oben genannte Beschränkung ist auch die Tatsache, die ja Schleiermacher ausdrücklich im § 304 formuliert, daß die evangelische Sitte und Lehre sich entwickelt zu verstehen ist (Siehe auch § 295). Die praktische Theologie kann nicht mehr als allgemeine Vorschriften vorlegen und auf die Gründsätze hinweisen.

3. Kriterien der praktischen Theologie

Nun will ich auch hier die Kriterien nennen, die Schleiermacher zur gelungenen Ausführung der Aufgabe der praktischen Theologie.

1. Die Allgemeinheit. Die praktische Theologie beschränkt sich auf die Erstellung allgemeiner Theorien zur Kirchenleitung. Sie soll nur auf die Gründsätze hinweisen. Sie darf nicht in die Besonderheit jeder Kirchengemeinschaft hineientreten. Es gilt folgendes Prinzip —hier konkret das Kirchenregiment betreffend, die Theorie des Kirchenregimentes muß ihre Aufgaben so stellen, wie sie für alle möglichen evangelischen Verfassungen dieselben sind, und von jeder aus können gelöst werden (§ 311).

2. Die beschränkte Autorität. Wenn auch die von praktischer Theologie erstellten Theorien nur als Kunstregeln dürfen betrachtet werden, bedürfen sie jedoch einer beschränkten Autorität im Fall, daß die Einheit der Kirche gefährdet oder das christliche Prinzip verletzt wird (§ 261).

3. Die kluge Verbreitung der Ergebnisse der theologischen Forschung. Interessant ist hier, daß Schleiermacher von den Theologen gewissen Verantwortung fordert. Bei der Verbreitung einer neuen Lehre sollen sie die richtige Methode finden (§ 330 vgl auch § 332), und darauf achten, daß sie eine Art von Verbindlichkeit mit dem Bestehenden haben. Das heißt im § 331, die richtige Wertschätzung der bisherigen Ergebnissen, und mit treuer Bewahrung des dadurch in der Kirche niedergelegten Guten.

4. Das Prinzip der dialektischen Gegensätze. Dieses Prinzip begleitet die gesamten Texte der Darstellung Schleiermachers. Unter Spanntungsverhältnis der beiden Pole soll die Theologie betrieben werden. Das gilt in allen Fällen. Deswegen finden wir solche Gegensätz an vielen Stellen in seiner Darstellung: mündige-unmündige, produktiv-empfänglich, erbauend-ordnend, gebunden-ungebunden, Vorschriften-Prinzip des freien Geistes.

4. Schlußbemerkung

Zum Schluß will ich noch einige Feststellungen, Anfrage und Rückfrage an Schleiermachers praktische Theologie stellen.

1. Die Einbindung der praktischen Theologie in die ganze systematische Darstellung des theologischen Studiums ist sicher eine Leistung von Schleiermacher. Er stellt sie als ein natürliches Teil des Gesamtbaus der Theologie. Er hebt hervor das Maximum, das sie erreichen kann, aber er bekennt auch ihre Grenzen.

Zugleich muß aber gesagt werden, daß in seinem System die praktische Theologie nicht voll zur Geltung kommt, und heute überholt ist (Gemeint ist hier die Wissenschaftlichkeit der praktischen Theologie. Es genügt der Blick in die verschieden Fächer der heutigen Praktischen Theologie). Sie ist zwar organisch ein natürlicher Teil des Gesamtbau des Theologiestudiums, spielt aber wegen des Prinzip der Allgemeinheit nur eine untergeordnete Rolle.

2. Dies wird noch verständlicher, wenn wir daran erinnern, welches Ziel die praktische Theologie in der Darstellung hat. Sie hat die Aufgabe, die Theorien zu erstellen, um die Christen zur Mündigkeit zu führen. Ist denn die praktische Theologie nur eine vorläufige Lösung bis der Prozeß der Ausgleichung zwischen den Mündigen und Unmündigen erreicht wird? Auch wenn dieses Urteil zu dramatisch ist, hat es wenigstens in se Recht.

3. Einerseits ist es erfreulich, daß er die praktische Theologie unter das Prozeß der Entwiklung stellt. Damit bekommt die zur Sektion der praktischen Theologie gehörenden Fächer ihr Dynamik. Sie bleiben in Bewegung, sie entwickeln sich ständig.

Andererseits aber besteht die Gefahr, die Ergebnisse ihrer Forschung ließen sich nur Kompromiß oder Konsens ansehen und würden streng wissenschaftliche Würde nicht verdienen. Sie verliert ihren vollen Wissenschaftlichkeitsanspruch.

4. Schleiermachers Auffassung nach soll die praktische Theologie sich auf die allgemeinen Regeln beschränken (das vorher gesagte Prinzip der Allgemeinheit). Im § 310 heißt das der Rückgriff auf die Gründsätze. Was aber sind diese Grundsätze? Gibt's sie schon oder sind sich noch zu erstellen? Nochmals wird hier der praktischen Theologie ihren vollen Gultigkeitsanspruch entzogen.

5. Das fruchtbare Verhältnis mit den anderen Disziplinen bleibt der praktischen Theologie meiner Meinung nach unklar. Was trägt die historische Theologie zur etwa der historische bei? Fehlt es hier das gegenseitige Verhältnis zwischen der philosophischen und der historischen Theologie? Der Aufgabe der praktischen Theologie gilt das Wissen um die Theorie, um die Technik und die Regel, um die Christen zur Unmündigkeit in der immer reineren Darstellung des Christentums zu führen. Ist sie also eine "Einbahnstraße" der Reflexion? Die möglichen Beiträge der Praxis zur Reflexion der historischen Theologie und die Praxis als Quelle der Reflexion werden nicht ausdrücklich hervorgehoben.

6. Schleiermachers Bestimmung des Verhältnis zwischen den evangelischen Kirchen und Staat —also das Kirchenregiment betreffend— soll nicht unberücksichtigt bleiben. Er schreibt im § 325, Es sei zu bestimmen... daß die Kirche weder in eine kraftlose Unabhängigkeit vom Staat, noch in eine wie immer angesehene Dienstbarkeit unter ihm gerate. Die evangelischen Kirchen brauchten über zwei Hundert Jahre nach Schleiermacher, bevor sie ihr Verhältnis zum Staat klar definieren konnte. Gemeint hier ist die "Barmer Theologische Erklärung" aus dem Jahre 1934, in der die evangelischen Kirchen zum erstenmal seine Eigenständigkeit gegenüber dem Staat wahrnimmt (Eberhard Stammler, "Protestantismus" in: Hanwörterbuch religiöser Gegenwartsfragen, S. 375).


(Texte aus meiner Studienzeit an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Deutschland: Script eines Kurzrefarats)

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